Oberstes Ziel der Grundschule ist es, die Kinder an lebenslange Lernfreude heranzuführen. Leistung und Leistungsbereitschaft sind für uns außerordentlich positiv besetzte Begriffe und es ist uns wichtig, die Kinder unserer Schule zur Leistungsbereitschaft zu führen. Dabei sollen Selbstvertrauen, Leistungszuversicht und Lernfreude erhalten und gefestigt werden. Grundsätzlich werden alle vom Kind individuell erbrachten Leistungen zur Leistungsmessung herangezogen und Ihnen als Erziehungsberechtigten wie folgt dargelegt:
Im ersten Schuljahr werden die Lernziele auf unterschiedlichste Weise überprüft. Die Eltern können in einem Elterngespräch alles über die Leistungen ihrer Kinder erfahren und erhalten am Ende des Schuljahres eine individuelle Leistungsdarstellung in schriftlicher Form.
Im zweiten Schuljahr werden die Kinder an Testsituationen herangeführt. Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte erhalten von uns eine entsprechende Leistungsdarstellung in schriftlicher Form.
Im dritten Schuljahr erhalten die Kinder ein Halbjahreszeugnis, das Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen zur Lernentwicklung und Zensuren für die einzelnen Fächer beinhaltet. Das Versetzungszeugnis am Ende des Schuljahres enthält Zensuren für die einzelnen Fächer sowie Aussagen zur Lernentwicklung.
Im vierten Schuljahr erhalten die Kinder mit dem Halbjahreszeugnis eine begründete Empfehlung für die Schulform, die aus unserer Sicht für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem entsprechenden Zusatz im Zeugnis benannt. Sie als Eltern entscheiden dann über den weiteren Bildungsgang Ihres Kindes. Selbstverständlich werden wir Sie bei diesem Prozess individuell begleiten. Am Ende des vierten Schuljahres erhalten die Kinder ein Versetzungszeugnis mit Zensuren in den einzelnen Fächern. Zu allen Zeugnisausgaben stehen Ihnen die Klassenlehrerinnen gerne für ein Zeugnisgespräch zur Verfügung.