Schulpflegschaft der Heckerschule

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. An den Sitzungen können auch ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder eine Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den andren Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Vorsitz

Herr Offelmann

Stellvertretung

Frau Schmidt-Ewig